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Kreislaufwirtschaft: vom End-of-Pipe zur Circular-Economy

07.11.2016

Recycling ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Umwelt, Senkung des Ressourcenverbrauchs und der Verhinderung der Klimakrise mittels Reduktion der CO2-Emissionen. Allerdings sind gemäß europäischer Abfallhierarchie die Vermeidung und die Wiederverwendung dem Recycling vorgelagert. Recycling ist aus Ressourcenschutz- und Umweltsicht lediglich die drittbeste Lösung.

Und im ehemaligen Umwelt-Musterland Deutschland müssen wir konstatieren: Trotz Grünem Punkt, Dosenpfand und Kreislaufwirtschaftsgesetz, produzieren wir Deutschen zu viel Müll und sogar immer noch mehr: Waren es 2003 noch 187,5 Kilogramm pro Kopf, sind es 2013 bereits 212,5 Kilogramm alleine beim Verpackungsmüll, Tendenz weiter steigend. Kein Wunder also, dass von den 81,5 Millionen Tonnen Verpackungsmüll in den 27 Mitgliedsstaaten der EU allein 17,1 Millionen Tonnen aus Deutschland kommen. Wir sind Europameister beim Verpackungsmüll – insgesamt und pro Kopf. Zwar sind wir in Europa auch Recycling-Vize-Meister, allerdings ist dies angesichts der Unmengen an Verpackungsmüll nur ein schwacher Trost.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz macht klare Vorgaben

Der Anstieg der Verpackungsmüllmengen ist noch weniger nachvollziehbar, wenn wir uns die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland näher anschauen. Denn das Kreislaufwirtschaftsgesetz macht in den Grundsätzen der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung Vorgaben zum Umgang mit Abfällen und legt in Paragraph 6 eine klare Hierarchie fest. An erster Stelle steht die Müllvermeidung, dann die Wiederverwendung und erst dann kommt das Recycling, gefolgt von energetischer Verwertung und Beseitigung.

Das Verpackungsgesetz ist Downcycling im schlechtesten Sinn

Die Bundesregierung hat aber nicht einmal den Mut, die Sammlung von Verpackungen bundesweit auf stoffähnliche Produkte aus Plastik und Metall auszuweiten. Der jetzt diskutierte Entwurf für ein Verpackungsgesetz ignoriert sogar den Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen, in dem noch von einer gemeinsamen haushaltsnahen Wertstofferfassung von Verpackungen und anderen Wertstoffen die Rede war. Statt endlich eine einheitliche und damit bürgernahe Sammlung von Wertstoffen zu organisieren, werden die beinahe regelmäßig vor dem Kollaps stehenden Dualen Systeme für die Verwertung von Verpackungen weiter am Leben erhalten. Zudem sieht der neue Entwurf nur noch eine Quote für das stoffliche Recycling von Plastik vor, die gegenüber früheren Entwürfen auf 63 Prozent abgesenkt wurde. Vorgaben für das stoffliche Recycling anderer Wertstoffe fehlen völlig – ebenso wie verbindliche Mehrwegquoten. Das ist eine totale Absage an die Kreislaufwirtschaft.

Von der Einbahnstraße End-of-Pipe zur Circular-Economy

Dabei müssen wir nicht erst seit gestern endlich vom Tunneldenken des End-of-Pipe wegkommen. Dazu muss ein Fokus der Veränderung auf den Output der Verwertungsanlagen als Zähler für die Berechnung der Quote gelegt werden. Also darf nur noch der Abfall als recycelt angesehen werden, der wieder einer stofflichen Nutzung zugeführt wurde. Zwar werden mit der Verbrennung von Verpackungen, die nicht dem stofflichen Recycling zugeführt wurden, Primärrohstoffe eingespart, und wenn das noch in einer Anlage mit Kraft-Wärme-Kopplung erfolgt, sogar noch Strom und Wärme erzeugt, Recycling im eigentlichen Sinne ist dies aber nicht.

Klar ist aber, dass ein 100%iges Recycling nicht möglich sein wird. Aus Sicht des Ressourcen- und Klimaschutzes bleibt also die Vermeidung von Müll und die Wiederverwendung von Produkten erstrebenswerter. Dennoch könnte eine deutlich höhere Recyclingmenge durch die Einbeziehung von Industrie- und Gewerbeabfällen sowie stoffgleicher Nichtverpackungen, von Bratpfanne bis Bobbycar, in das Recyclingsystem erzielt werden. Die vorgegebenen Quoten sollte selbstlernend im Sinne eines Top-Runner-Mechanismus sein. Dies hätte den Vorteil, dass die Höhe der zu erfüllenden Recyclingquoten für die Folgejahre sich an den besten Recyclingergebnissen des Vorjahres orientieren würde, ohne dass eine Gesetzesnovelle notwendig wird. So entstünden endlich effektive Anreize für Urban-Mining, Innovation und mehr Recycling.

Vor allem aber braucht ein nachhaltiger Beitrag zur Kreislaufwirtschaft eine deutliche Hinwendung zum Beginn des Lebenszyklus von Produkten und Verpackungen! Wer beim Produkt- und Verpackungsdesign ganz oder zumindest weitestgehend auf Sekundärrohstoffe setzt, muss über die Regelungen eines echten Wertstoffgesetzes daraus auch wirtschaftliche Vorteile beziehen. Dies kann durch produktbezogene Beimischungsquoten für Recyclate geschehen und natürlich durch eine nach ökologischen Quoten differenzierte Belastung im Sinne einer aus den bisherigen Lizenzentgelten weiterentwickelten Ressourcenabgabe. Ein geringer Einsatz von Recyclaten oder eine schlechte Recyclingfähigkeit der eingesetzten Materialien und Materialverbünde in einer Verpackung oder einem Produkt würde dann höhere Entgelte bedeuten. Ein hoher Einsatz von Recyclaten hingegen würde auch monetär belohnt. So würden entsprechende Anreize für die Marktteilnehmer gesetzt und endlich erste Schritte in Richtung einer echten Kreislaufwirtschaft gemacht werden.

 

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Deutscher Bundestag – Drucksache 18/6103

 Artikel Europäische Umweltagentur zu Recyclingraten in Europa

BMUB – Entwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen

Deutscher Bundestag – Drucksache 18/4648


pressefoto-peter-meiwald-mdb-c-stefan-kaminski-72dpiPeter Meiwald

Mitglied des Deutschen Bundestages

Obmann im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bündnis 90/Die Grünen